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Die Absage für das Sommerfest der AfD auf dem Vereinsschiff der Marinekameradschaft „Pluto“ hat jetzt auch das Amtsgericht Hameln beschäftigt. Der Verein hatte den Vertrag für das Sommerfest im August kurzfristig gekündigt mit der Begründung, dass das Schiff unter falschen Angaben gemietet worden sei. Die Feier sei ursprünglich als private Geburtstagsfeier und nicht als AfD-Veranstaltung angemeldet worden. Der Vorsitzende der Marinekameradschaft hatte von „arglistiger Täuschung“ gesprochen. Die stellvertretende AfD-Kreisverbandsvorsitzende Delia Klages hatte daraufhin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das Gericht gab ihr jetzt in Teilen recht. Es darf nicht mehr behauptet werden, die Veranstaltung sei „unter falschen Angaben“ gebucht worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Marinekameradschaft hat beim Landgericht Hannover Berufung eingelegt.




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