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Das Verwaltungsgericht in Hannover hat der Klage der Bundeswehr gegen drei bei Hilligsfeld geplante Windkraftanlagen statt gegeben. Damit dürfen die von der Stadt Hameln genehmigten Windkraftanlagen dort nicht gebaut werden. Die Bundeswehr nutzt den Bereich als Tief-Flugstrecke für Hubschrauber, um Piloten auszubilden. Die Tiefflugstrecke des Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum der Bundeswehr ist nach Überzeugung des Gerichts zur Erfüllung des Verteidigungsauftrags zwingend notwendig. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplanes hatte die Bundeswehr ihre Bedenken gegen die Festsetzung einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen geäußert. Die Stadt Hameln hatte den Windanlagenbetreibern trotz Ablehnung der Luftverkehrsbehörde die Baugenehmigung erteilt. Nach Ansicht des Gerichts sind die Windkraftanlagen bauplanungsrechtlich unzulässig, da ihrer Genehmigung der öffentliche Belang der Verteidigung – hierunter fällt auch die Nutzung der Tiefflugstrecke zu Ausbildungszwecken – entgegensteht. Die Klägerin hat nach Überzeugung der Kammer ausreichend dargelegt, dass die Tiefflugstrecke zu Ausbildungszwecken zwingend notwendig ist. Sie hat aufgezeigt, dass die Strecke in erheblichem Umfang für die Ausbildung genutzt wird und in einem drei Kilometer breiten Korridor frei von (weiteren) Hindernissen bleiben muss. Die Stadt und der Windanlagenbetreiber könnten sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Bundeswehr im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan eine Realisierung von Windkraftanlagen im Bereich ihrer Tiefflugstrecke nicht generell ausgeschlossen hatte.

Die drei bereits errichteten Windkraftanlagen in dem Gebiet sind nicht von der Entscheidung betroffen.




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