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Die Schotterfläche vor dem Hamelner Finanzamt wird bald der Vergangenheit angehören. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Im Zusammenhang mit bereits geplanten Reparaturarbeiten an den Parkplatzflächen beabsichtige das Finanzamt Hameln – als nutzende Dienststelle -, einen Rückbau bzw. eine Begrünung des „Steingartens“ vorzunehmen, heißt es. Erforderliche Haushaltsmittel vorausgesetzt, könnte dies möglicherweise noch in 2019 geschehen. Die grüne Landtagsfraktion hatte angefragt, ob Flächen im Eigentum des Landes gegen die niedersächsische Bauordnung verstoßen. Danach müssen „nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“  Dabei wurde auch explizit nach dem Sachstand beim Hamelner Finanzamt gefragt.




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