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Gemäß der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gilt ab sofort in allen Dienststellen der Kreisverwaltung Hameln-Pyrmont die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) für Besucher/innen. Für Kinder zwischen dem 6. Und 15. Geburtstag reicht die bisherige Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske). Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Generell ist der Zutritt zu den Dienststellen der Kreisverwaltung derzeit weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich beziehungsweise auf zwingend notwendige und unaufschiebbare Anliegen beschränkt. Im Bedarfsfall kann mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter telefonisch oder per Email Kontakt aufgenommen werden, um alles Weitere zu regeln und ggf. einen Termin zu vereinbaren. Daneben ist auch über den Bürgerservice telefonisch unter 05151/903-1234  sowie per Mail unter buergerservice@hameln-pyrmont.de eine Kontaktaufnahme möglich.




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