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Der Landkreis Hameln-Pyrmont empfiehlt, Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz online zu stellen. 

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz kann erhalten, wer einen Verdienstausfall infolge von angeordneter Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots hat, oder wegen geschlossener Einrichtungen Kinder betreuen musste und deshalb nicht arbeiten konnte. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont ist das Amt für Wirtschaftsförderung/Regionale Entwicklung/ÖPNV für Anträge nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden über 1400 Anträge im Zusammenhang mit Quarantänen und Kinderbetreuung gestellt, die schrittweise abgearbeitet werden. Der Landkreis empfiehlt jetzt, Anträge direkt über das eigens hierfür eingerichtete Portal www.ifsg-online.de zu stellen. Dort würden auch viele Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung beantwortet. Einen online gestellten Antrag zusätzlich in Papierform zu übersenden, ist nicht erforderlich. Derzeit kann die Bearbeitungsdauer aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Fälle ca. 4 Wochen betragen.




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