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Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Hameln haben zur Durchführung des Zensus 2022 eine gemeinsame Erhebungsstelle eingerichtet und suchen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für Haushaltsbefragungen. Der Zensus stützt sich auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Daneben findet noch eine sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung statt. Für die Durchführung der Haushaltsbefragungen sind für den Landkreis rund 150 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte erforderlich. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen. Die Bewerber und Bewerberinnen werden nach festgelegten Auswahlkriterien geprüft. Sie müssen sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie bei ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Zudem erhalten die Erhebungsbeauftragten einen speziellen Ausweis, der die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit bescheinigt. Die tatsächliche Erhebung der Daten erfolgt ab dem Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, und läuft bis Ende Juli 2022. Für ihre Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Aufwandentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Land Niedersachsen noch mitgeteilt (2011 lag die Aufwandsentschädigung bei 7,50 € je befragter Person). Wer an dieser Tätigkeit interessiert ist, kann sich auf dieser Internetseite Zensus 2022 / Landkreis Hameln-Pyrmont mittels Online-Bewerbungsformular informieren sowie auch bewerben.




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