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Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten / NGG hin. Im Landkreis Hameln-Pyrmont haben nach Angaben der Gewerkschaft 6.800 Menschen einen Minijob. Davon arbeiteten allein rund 700 in der Gastronomie – die meisten verdienten dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche und somit eine Viertelstunde weniger als bislang. Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. 




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