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Das Landgericht Hannover hat den 38-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach zwei Jahren in Haft wird er in eine Entziehungsklinik eingewiesen. Wenn er die Therapie dort erfolgreich beendet, wird er auf Bewährung entlassen – wenn nicht, muss er zurück ins Gefängnis und die Reststrafe dort verbüßen. Das Gericht ging bei der Urteilsfindung von verminderter Schuldfähigkeit aus, da der 38-Jährige Drogen und Alkohol konsumiert hatte und gesundheitlich beeinträchtigt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Auch der Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Roman von Alvensleben, sagte, er hätte sich ein höheres Strafmaß gewünscht. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres den Mitarbeiter eines Lokals in der Gertrudenstraße getötet und Bargeld sowie Schlüssel gestohlen. Am ersten Prozesstag hatte er die Tat eingeräumt. Das Urteil ist rechtskräftig.




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