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Ab dem 1. August 2018 wird der Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei. Darauf haben sich die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände vorbehaltlich zur Finanzierung der Beitragsfreiheit im Kindergarten verständigt. Der finanzielle Ausgleich der Kommunen, also die Kompensation der entfallenden Elternbeiträge erfolgt über eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von bislang 20 Prozent auf 55 Prozent zum kommenden Kindergartenjahr 2018/19. Über die Mittel zur Sicherung der Beitragsfreiheit hinaus wird den Kommunen in den nächsten Jahren insgesamt ein weiterer dreistelliger Millionenbetrag aus Bundesmitteln für Investitionen und zur Steigerung der Qualität der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung.




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