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Die Stadtverwaltung hatte sich an das zuständige Niedersächsische Verkehrsministerium gewandt, um die rechtliche Seite zu klären und hat eine Absage für die Rattenfänger Ampelmännchen erhalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen für eine Ausnahmegenehmigung lägen nicht vor. Nach dieser Feststellung der Fachaufsichtsbehörde ist Ratsbeschluss rechtswidrig, das zuständige Bundesministerium teile die Auffassung, teilte Oberbürgermeister Claudio Griese jetzt der Politik mit. Auch wenn er sich das Rattenfängersymbol gut auf den Fußgängerampeln hätte vorstellen können, sehe er rechtlich keine andere Möglichkeit, so Griese weiter.




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