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Die Stadt versendet in den kommenden Tagen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 26. Mai. Es handelt sich erstmalig nicht um Postkarten, sondern um Wahlbenachrichtigungsbriefe. Die Briefe sind mit der Aufschrift „Wahlbenachrichtigung“ gekennzeichnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten am Tag der Wahl ihre Stimme abgeben können. Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Dazu können Wählerinnen und Wähler die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und an die Stadt Hameln zurückschicken. Sollte das Wahlbenachrichtigungsschreiben verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag oder eine E-Mail. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Ab dem 23. April kann der Wahlschein auch wieder online über die Homepage der Stadt beantragt werden. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort wählen möchte, hat dazu ab dem 29. April, bis zum 24. Mai, im Rathaus Gelegenheit.




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