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Im Missbrauchsfall von Lügde hat die Staatsanwaltschaft Detmold ihre Revision gegen die Verurteilung eines 49-Jährigen aus Stade zurückgenommen. Die sorgfältige Überprüfung des Urteils und seiner Begründung habe zu der Entscheidung geführt, das Revisionsverfahren mangels Erfolgsaussichten nicht durchzuführen und das Urteil damit rechtskräftig werden zu lassen, heißt es in der Presseerklärung. Die Entscheidung des Landgerichts Detmold lasse gravierende Mängel, die eine Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshofs sicher erscheinen lassen, nicht erkennen. Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern war der 49-jährige Heiko V. im Juli zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Therapie unterziehen. Das Gericht wertete u.a. das Geständnis des bislang nicht Vorbestraften zugunsten des 49-Jährigen. Das Strafmaß hatte bei der Öffentlichkeit Kritik hervorgerufen.




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