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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des AKW Grohnde fristgerecht darüber informiert. Beim ersten Ereignis wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass an einer Rohrverbindung eine geringe Menge Kühlwasser ausgetreten war. Beim zweiten Ereignis wurde durch einen Defekt in einer Elektronikbaugruppe einer der insgesamt vier Notstromdiesel eingeschaltet. Beide Ereignisse sind unabhängig voneinander und hatten laut Ministerium keine radiologischen Auswirkungen auf die Umwelt, Personen oder den sicheren Anlagenbetrieb.




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