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Seit Freitag gibt es eine neue Verordnung der Landesregierung, in der geregelt ist, welche Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben. Auch in Hameln dürfen nach wie vor nur wenige Kinder in den Kindergarten oder die Krippe – aber es können demnächst mehr Kinder in die Notbetreuung.  Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Beruf von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist oder bei denen ein Unterstützungsbedarf – z.B. Sprachförderbedarf – besteht. Auch für Kinder, die im Sommer schulpflichtig werden oder in besonderen Härtefällen können die Eltern einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Der Antrag muss ab sofort nicht mehr beim Landkreis, sondern direkt bei der Leitung des entsprechenden Kindergartens gestellt werden. Natürlich müssen auch in den Kitas die erweiterten Hygienestandards eingehalten werden. Dazu zählt auch, dass nur bis zu 13 Kinder über drei Jahren gemeinsam betreut werden können. In Krippengruppen können bis zu acht Kinder betreut werden, in Gruppen für Schulkinder bis zu zehn Kinder. Die Vorgaben des Landes sehen vor, dass die Betreuungskräfte nicht in mehreren Gruppen eingesetzt werden können. Dies schränkt die Anzahl der Gruppen erheblich ein. Laut jetzigem Stand soll die Notbetreuung zum 1. August auslaufen Mit Beginn des neuen Kita-Jahres soll der Regelbetrieb wieder starten. Weitere Infos gibt es auch auf der Homepage der Stadt Hameln unter „Corona-Virus: Alles auf einen Blick“. 




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