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Am kommenden Donnerstag ist Christi Himmelfahrt. Vor allem für viele Väter ein besonderer Tag, weil dieser kirchliche Feiertag zugleich der Vatertag ist, den es bisher vor allem durch Wanderungen in (Männer-)Gruppen zu feiern galt. Doch verbietet der Erlass der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus noch immer das Wandern in größeren Gruppen, denn Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen ist verboten und wird mit einer Geldbuße von maximal 25.000 Euro geahndet. Trotz einer Neufassung des Erlasses hat jede Person (noch immer) physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (§ 1 Abs. 1). Physische Kontakte zu einer Person außerhalb der eigenen Wohnung sind – unter Einhaltung von 1,5 Metern Mindestabstand – mittlerweile jedoch nicht nur zu einer Person eines fremden Hausstandes, sondern zu der gesamten, in einem Hausstand wohnenden Familie, erlaubt (§2 Abs. 3).




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