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Bei einer Inzidenz über 10 müssen Discos und Shisha-Bars in Niedersachsen schließen: Das hat das Land heute in seiner wöchentlichen Pressekonferenz verkündet. Damit sollen Infektionsherde stärker in den Fokus genommen werden. Zudem wurde die überarbeitete Corona-Verordnung vorgestellt, die ab dem 28. Juli in Kraft treten soll. Die Verordnung bietet Landkreisen und kreisfreien Städten nun mehr Handlungsspielräume. Künftig sind sie ermächtigt Bereiche von Regelverordnungen auszunehmen, auch wenn die Inzidenz die Grenzwerte überschreitet. Dort können die Regeln des niedrigen Grenzwerts angewendet werden. Das gilt unter anderem für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung und Einzelhandel. Die Ermächtigung für die Landkreise und kreisfreien Städte gilt allerdings nicht für Shisha-Bars und Diskotheken.




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