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Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont am Montag den Wert von 10 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die Mittwoch in Kraft getreten ist. Demnach finden in Hameln-Pyrmont die für die 7-Tage-Inzidenzen über 10 und unter 35 geltenden Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung Anwendung. Auch die neue Corona-Verordnung des Landes ist seit Mittwoch wirksam. Im Unterschied zur Allgemeinverfügung, die lediglich feststellt, dass der Landkreis Hameln-Pyrmont die 7-Tage-Inzidenz von 10 überschritten hat, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte mit der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft. Das wiederum hat für den Landkreis Hameln-Pyrmont zur Folge, dass Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen mit Wirkung vom Mittwoch für den Publikumsverkehr und Besuche zu schließen sind. Bars und Kneipen hingegen können weiterhin geöffnet sein. Erst dann, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 10 – und das fünf Werktage lang – oder aber über 35 (drei Tage) im Landkreis bewegt, wird es eine neue Allgemeinverfügung geben, erklärt Kreissprecherin Sandra Lummitsch.
Zahlreiche Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier zu finden: Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen (Inzidenz 10 bis 35) | Portal Niedersachsen Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0511 120 – 6000 von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr.




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