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Zuletzt wurde sie Ende April bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Die neue Verordnung gilt bis zum 22. Juni. In großen Teilen bleiben die durch diese Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Grund ist, dass es in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gibt und die Inzidenz im Land mit knapp über 400 nach wie vor vergleichsweise hoch ist. Allerdings wurde der Gipfel der Infektionswelle bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7-Tagesinzidenz befindet sich in einer stetigen Abwärtsbewegung.
Lockerungen gibt es ab Mittwoch in mehreren Bereichen, zum Beispiel in Krankenhäusern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen waren bislang genere ll zum Tragen eine FFP2-Maske verpflichtet. Ab sofort sind die Leitungen dieser Einrichtungen dazu verpflichtet Hygienepläne aufzustellen und eigenständige Regeln über das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen zu treffen. Das bedeutet, dass die Einrichtungsleitung den beschäftigten Personen, Besucherinnen und Besuchern sowie Patientinnen und Patienten situationsabhängig zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten können. Es kann, muss aber nicht unbedingt eine FFP-2 Maske sein und sie muss auch nicht immer und überall getragen werden.




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