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Unternehmen können Zahlungsansprüche für Lieferungen, Reparaturen oder andere Leistungen nur innerhalb der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren durchsetzen. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann die Zahlung vom Schuldner verweigert werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist. Stammt die Forderung z. B. aus dem Jahre 2014, begann die Frist mit dem 01.01.2015 und endet somit am 31.12.2017. Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, müssen Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden. Da die Berechnung des Termins im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt die IHK Lippe, sich im Zweifelsfall beraten zu lassen. Nähere Auskünfte erteilt bei der IHK Lippe Svenja Jochens, Telefon: 05231 7601-43 oder jochens@detmold.ihk.de.




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