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Nach dem Urteil zum Betreuungsgeld warten die Landkreise im Weserbergland jetzt auf Anweisungen von Bund und Land. Weil die Karlsruher Richter Dienstagvormittag das umstrittene Bundesgesetz als verfassungswidrig eingestuft haben, müssen sich die Kreisbehörden jetzt auf Veränderungen beim Betreuungsgeld einstellen. Das Betreuungsgeld, in Höhe von 150 Euro pro Monat, war für Eltern gedacht, die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause betreuen wollen, statt es in einer Kita unterzubringen. Für Eltern, die bereits das Betreuungsgeld bekommen, verändert sich nach dem Urteil nichts. Sie haben eine sogenannte Bestandsgarantie, sagte eine Sprecherin des Landkreises Hameln Pyrmont. Wie es allerdings bei Eltern aussieht, die einen Antrag gestellt haben, der aber noch nicht genehmigt wurde ist unklar. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kündigte nach dem Urteil bereits an, dass es voraussichtlich eine Übergangsfrist geben werde. Das heißt, sollten einige Anträge in einem gewissen Zeitrahmen, der noch nicht fest steht, genehmigt werden, bekommen auch diese Eltern die monatlichen 150 Euro. Die Landesregierung in Niedersachsen hat angekündigt, das Geld für das Betreuungsgeld nicht mehr an Eltern auszahlen zu wollen. Es soll in den Ausbau der Kitas investiert werden.




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