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Der Migrationsrat hält das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger für sinnvoll. Der niedersächsische Landtag hat kürzlich beschlossen, dass auch Ausländer, die keine EU-Staatsbürger sind, bei Kommunalwahlen wählen dürfen. Bevor diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden kann, müssten Bundestag und Bundesrat allerdings noch das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit ändern. Dennoch sei er optimistisch, dass es zu einem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger kommt, sagt Ahmet Özcan vom Migrationsrat. 2016 dürfen Nicht-EU-Bürger wohl noch nicht bei der Kommunalwahl mit abstimmen, so Özcan, aber vielleicht beim nächsten Mal.




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