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Laut Kreisrätin Petra Broistedt gab es in Hameln-Pyrmont im Vorjahr 324 gemeldete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung. Eine Schulverweigerung muss als Ordnungswidrigkeit gemeldet werden, sobald ein Schüler selten oder gar nicht mehr zum Unterricht erscheint. In diesen Fällen müssen die Jugendlichen, oder bei Minderjährigen die Eltern, eine Geldbuße bezahlen – diese kann aber auch in eine Arbeitsauflage umgewandelt werden. Die Gründe für Schulverweigerung sind verschieden, häufig liegt es aber an einem schwierigen sozialen Umfeld, aus dem die Kinder kommen. Der Kinderschutzbund Niedersachsen fordert deshalb nun einen runden Tisch, um mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.




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