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Für Saisonarbeiter gilt in diesem Jahr zum ersten Mal eine untere Lohngrenze von 7,40 Euro pro Stunde. Das teilt die IG BAU Niedersachsen-Mitte mit. Mit einer Info-Kampagne in sechs Sprachen will die Agrar-Gewerkschaft die landwirtschaftlichen Helfer in der Region über die neuen Regeln bei Lohn, Arbeitszeit und Unterbringung aufklären. Die für die Landwirtschaft geltende untere Lohngrenze sei eine Übergangsregelung und werde dem gesetzlichen Mindestlohn schrittweise angepasst. Jeder habe darauf Anspruch, sagt Bezirksvorsitzender Hinrich Witte.  

Witte rät den ausländischen Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Während der Erntezeit komme es nämlich oft zu Überstunden, die aber alle ausgeglichen oder ausbezahlt werden müssten, so Witte. Erntehelfer sollten dabei auch wissen: Wenn der Chef eine Unterkunft stelle, darf er dafür maximal 223 Euro im Monat vom Lohn abziehen. Auch für Verpflegungskosten gäbe es eine klare Obergrenze, betont der Gewerkschafter.  Die wichtigsten Punkte hat die IG BAU Niedersachsen-Mitte zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Flugblatt zusammengefasst. Den Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch. Im Internet finden Beschäftigte weitere Infos und den Flyer zum Download: www.faire-mobilitaet.de.




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