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Damit die Deisterallee ungehindert befahren werden kann, gilt seit einigen Jahren zwischen der Einmündung „Lug ins Land“ bis „An der Ziegenbuche“ im Bereich der Steigungsstrecke von November bis März auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot, heißt es von der Stadt. Insbesondere Winterdienstfahrzeuge benötigten eine freie Durchfahrt, um die Fahrbahn erst einmal räumen und streuen zu können. Der Winterdienst sei an der Deisterallee immer sehr früh, damit der dort stationierte Rettungsdienst im Alarmfall schnell ausrücken könne. Nicht erfasst vom Halteverbot sind die beiden Parkbuchten gegenüber der Klinik.




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