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In dem Prozess gegen Mitglieder eines Hamelner Schützenvereins hat die Verteidigung heute vor dem Landgericht Hannover auf Freispruch plädiert. Der Verteidiger des Hauptangeklagten Roman von Alvensleben sieht den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt, da sein Mandant kein offiziell bestellter Amtsträger sei. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen für den Hauptangeklagten fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, für zwei Mitangeklagte Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten. Die Urteilsverkündung ist für morgen angesetzt. Der Prozess, der sich wegen schwieriger Zeugenbefragungen in die Länge gezogen hatte, steht damit vor dem Abschluss.




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