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Die Stadt Bad Münder weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer entlang ihres Grundstücks Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Parkspuren, aber auch Gossen und Fahrbahnen bis hin zur Straßenmitte reinigen müssen. Lediglich bei einigen verkehrsreichen Straßen gelte diese Pflicht nur zum Teil, dort brauchen die Fahrbahnen nicht gereinigt zu werden. Außerdem muss das zusammengefegte Laub ordnungsgemäß entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Die Grünschnittabfuhr findet in diesem Jahr letztmalig im November statt, dann erst wieder im März. Darüber hinaus könne die Kompostierungsanlage am Osterberg genutzt werden, heißt es von der Stadt Bad Münder.




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