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Auch die Stadt Bad Pyrmont verzichtet darauf, für den Monat April Elternbeiträge für die Kindertagesstätten zu erheben. Der Verzicht auf die Aprilgebühren gilt für diejenigen Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona-Pandemie in den geschlossenen Kindertagesstätten nicht mehr betreut werden können. Das hat der Verwaltungsausschuss jetzt im sogenannten Umlaufverfahren einstimmig beschlossen. Die gebotene Fürsorgeverpflichtung der Stadt für Familien und Alleinerziehende in Zeiten der Corona-Pandemie stünden über den Belangen der Haushaltssicherung, heißt es zur Begründung. Die Stadt Bad Pyrmont schließt sich damit der allgemeinen Empfehlung einer kreisweit einheitlichen Regelung an. Bereits für den Monat März gezahlte Beiträge werden somit nicht zurückerstattet. Sollte das Land die Schließung der Betreuungseinrichtungen über den 18. April hinaus in den Monat Mai verlängern, soll rechtzeitig für den Zeitraum ab 01. Mai neu entscheiden werden. Der Gebührenverzicht für den Monat April 2020 ist für die Stadt Bad Pyrmont mit einer zusätzlichen Belastung von rund 30.000 Euro verbunden.




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