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In Teilen der Bad Pyrmonter Innenstadt wird es auch in diesem Jahr ein „Böllerverbot“ geben. Das hat der Ausschuss für Feuerschutz und Sicherheit einstimmig beschlossen. Das Verbot gilt vom Abend des 31.12 ab 18 Uhr bis zum Morgen des 01.01.22 um 10:00 Uhr. Erstmals beschlossen wurde das Verbot zum Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im letzten Jahr, nachdem in der Silvesternacht 2019/20 ein Brand am Schulzentrum durch einen unsachgemäß abgefeuerten Feuerwerkskörper entstanden war.




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