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Die Stadt Bad Pyrmont weist auf die besondere Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer bei Eis und Schnee im Winter hin. Die Anlieger seien verpflichtet, einen mindestens ein Meter breiten Streifen auf dem Gehweg freizuhalten, heißt es. Wenn ein befestigter Gehweg nicht vorhanden sei, müsste ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn von Schnee und Eis befreit werden. Das gelte auch für die Gossen. Die Räum- und Streupflicht gilt tagsüber unverzüglich, sobald Schnee gefallen ist oder sich Glätte gebildet hat. Treten Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr auf, besteht die Räum- und Streupflicht bis spätestens 9 Uhr des folgenden Tages. Eine Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne, teilt die Stadtverwaltung mit.




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