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Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholbeeinflussung und unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle; dies sind die Straftatbestände, für die sich ein 34-jähriger Autofahrer aus Elze (Landkreis Hildesheim) verantworten muss. Der Mann war am Freitagnachmittag in Coppenbrügge mit einem geliehenen VW Golf auf das Heck eines Hondas aufgefahren und danach von der Unfallstelle geflüchtet. Nach Zeugenaussagen soll der Mann zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Nachdem er später in der Nähe aufgefunden werden konnte, stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand, ein Alkomat-Test ergab fast 1 Promille. Der Fahrer des anderen Autos wurde leicht verletzt. Der Gesamtschaden wird auf mindestens 14.000 Euro geschätzt.




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