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In den Gemeindefriedhöfen werden die Grundgebühren für Grabstätten ab dem nächsten Jahr um 15% und die Beisetzungskosten um 25% erhöht. Der Gemeinderat hat die Gebührenanhebung einstimmig gebilligt. Die letzte Gebührenerhöhung liegt zehn Jahre zurück. Notwendig sei die Erhöhung, weil das Kommunalverfassungsgesetz eigentlich eine kostendeckende Gebühr vorschreibe, hieß es zur Begründung. Derzeit liegt der Deckungsgrad nur bei 75 %. Jetzt ist eine Anhebung auf 85 % geplant. Dadurch rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen von ca. 12.000 Euro jährlich.




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