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Das sei nach intensiven Gesprächen entschieden worden, teilte der Landkreis mit. Anwohner hatten gegen die des Brückenbaus vorübergehend eingeführte Verkehrsregelung protestiert. Der Landkreis appelliert jetzt an die Vernunft und die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer, die offiziellen Umleitungsstrecken zu nutzen. Um die Belastung für die Anwohner erträglich zu halten, soll eine Tonnagebeschränkung für die genannten Straßen von 3,5 Tonnen gelten. Seit dem 19.01.2018 sind der Birkenweg, Schlesierweg und Koppelweg  in Amelgatzen für den Fahrzeugverkehr gesperrt, nur Anlieger dürfen diese Straßen noch nutzen. Diese Beschränkung hebt der Landkreis nach einer kontrovers geführten Diskussion in der Öffentlichkeit und einer neuen Faktenbewertung nun auf – und gibt den Nutzern der Straße eine verantwortliche Rolle für eine dauerhafte Lösung. „Eine gute Lösung für alle gibt es nicht. Entweder die Anlieger leiden und die Straße ist hoffnungslos verstopft oder wir trennen die örtliche Gemeinschaft“, sagt Landrat Tjark Bartels. „Deswegen geht es nur, wenn die Autofahrer freiwillig möglichst häufig die Umleitung nutzen“. Die geforderte Ausweitung des Anliegerbereiches auf Amelgatzen und Nachbarorte sei rechtlich weder zulässig noch polizeilich kontrollierbar. Auch eine vorbehaltlose Aufhebung der Anliegerbeschränkung hätte massive Verkehrsbehinderungen ebenso wie eine übermäßige Anliegerbelastung zur Folge. Die weitere Verkehrsentwicklung soll nun kritisch beobachtet und die Anliegerbeschränkung notfalls auch wieder eingeführt werden. 




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