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Im Kernkraftwerk Grohnde ist ein Fehler an einem Ventil festgestellt worden. Dieser ist mittlerweile aber behoben worden. Das Niedersächsische Umweltministerium als die zuständige Aufsichtsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über die Probleme an einem Ventil informiert. Das so genannte Mindestmengenventil im Notspeisesystem des Kernkraftwerks hat bei einer Prüfung nicht den erforderlichen Mindestdurchfluss aufgewiesen. Das Ereignis hat auf der INES-Bewertungsskala die Stufe 0. Das heißt, dass es keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung hat. Der Fehler ist behoben worden. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.




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