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Vom Hochwasser betroffene Menschen erhalten weitere Hilfen vom Land Niedersachsen. Das Sozialministerium hat heute die Einzelheiten dazu veröffentlicht. Demnach können Mieter und Eigentümer bei der Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat unterstützt werden. Auch um zerstörten Brücken wiederherzustellen, die als Zuwegung zu Wohngebäuden benötigt werden, können ab sofort finanzielle Hilfen beantragen. Weitere Informationen und den Text der Richtlinie stellt das Land kurzfristig unter www.hochwasser.niedersachsen.de bereit. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2018 gestellt werden.




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