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Danach soll die Verwaltung der Stadt prüfen, ob für Frauen mit ihren Kindern aus dem Frauenhaus Wohnungen über die HWG und GSW zur Verfügung gestellt werden können. Gleichzeitig solle geprüft und aufgezeigt werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten zur Bezahlung der Wohnungen herangezogen werden können. Dabei sollten wenn möglich Mittel aus dem Förderprogramm des Bundes zur Gewalt gegen Frauen berücksichtigt werden. Anlass für den Antrag ist der Platzmangel im Frauenhaus Hameln. Da betroffenen Frauen kein Wohnraum angeboten wird, um das Haus verlassen zu können, kann weiteren betroffenen Frauen mit Kindern nicht mehr geholfen werden. Für die Finanzierung des Frauenhauses sei zwar der Landkreis zuständig, aber mit Wohnraum der Stadttöchter HWG und GSW könne zumindest das Problem gelindert werden, dass Frauen mit ihren Kindern mangels bezahlbarer Wohnungen nicht mehr aus dem Frauenhaus herauskommen, heißt es von der SPD.




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