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In Hameln sprechen Stadt und Polizei ein Glasverbot für Wanderer am Himmelfahrtstag aus. Neben friedlichen Wanderern sind auch immer öfter größere Wandergruppen junger Menschen unterwegs, die in erheblichem Maße Alkohol konsumieren. Gemeinsam appellieren Stadt und Polizei daher an die Teilnehmer dieser „Massenwanderungen“, auf Alkohol-Exzesse zu verzichten. Die Mitnahme von Glasflaschen ist strikt untersagt.Polizei und Verwaltung werden präsent sein. Die Behörden werden nach Bedarf vor Ort Mitnahmeverbote von Glasflaschen aussprechen und gegebenenfalls Glasflaschen sicherstellen und vernichten. Wenn nötig, werden bei den Jugendlichen Taschenkontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des „Glasverbotes“ vorgenommen. Außerdem bitten Stadtverwaltung und Polizei darum, dass Müll, der während der Wanderung anfällt, nicht in der freien Natur entsorgt wird. Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden weist aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren zudem darauf hin, dass das Betreten und Feiern auf Flächen oder an Gewässern und Teichen, die sich in Privatbesitz befinden, nicht erlaubt ist. Denn ohne die Zustimmung des Eigentümers ist dies sogar Hausfriedensbruch. Eigentümer haben in diesem Jahr im Vorfeld signalisiert, dass Strafanträge gestellt werden. Die Polizei stellt dabei sicher, dass die Identität von Straftätern festgestellt wird und entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden. 




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