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Die Stadt Hameln erlässt die Kita-Gebühren für den Monat April. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln hat im Eilverfahren eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hameln beschlossen. Damit ist die Grundlage für eine Erstattung der Gebühren im Falle einer Schließung von Einrichtungen durch behördliche Verfügung, wie zum Beispiel jetzt zur Eindämmung des Corona-Virus´, geschaffen. Das heißt auch, dass es eine Soforthilfe durch die Stundung der April-Gebühren für Eltern gibt. Die Einrichtungsträger wurden entsprechend informiert. Eltern müssen jedoch beachten, dass weiterhin die Zahlungspflicht für die März-Gebühren besteht. Die Höhe des tatsächlichen Erstattungsbetrages wird erst nach Ende der Schließzeit auf formlosen Antrag ermittelt, da erst dann die genaue Anzahl der Schließtage feststeht. Die Erstattungsregelung gilt allerdings nur dann, wenn die Eltern keine Notgruppenbetreuung in Anspruch genommen haben.




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