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Der unbekannte Täter klingelte am Mittwochabend an der Haustür des Paares in der Waterloostraßeund gab sich als Handwerker aus, der wegen eines Wasserschadens eine Wohnung im Nachbarhaus betreten müsse. Er verwickelte den 91-Jährigen und die 87-Jährige in ein Gespräch und lenkte sie in die Küche. Ein Komplize gelangte durch die offen gelassene Tür in die Wohnung und entwendete Schmuck und Bargeld. Die Polizei warnt: Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können. Dabei täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
– das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der 
  Wohnung erfordert.
– das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
– das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe
  legt.

Die vorgetäuschten Notlagen verbinden sich mit der Bitte,
– wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen.
– auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen.
– wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.
– die Toilette benutzen zu dürfen.
– ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.

Daher rät die Polizei:
– Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
– Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort – legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
– Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür
  stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
– Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder
  um ein Glas Wasser): Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen? Warum wenden sich die Besucher 
  im Notfall nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene)
  Privatwohnung?
– Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren  
  oder das Gewünschte (Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie dabei die Tür geschlossen.
– Rufen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei über Notruf 110 an!




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