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Die Untere Wasserbehörde der Stadt Hameln weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer von Ölheizungen verpflichtet sind, ihre Anlage bis Januar 2023 vor Hochwasser zu sichern, wenn sie in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet leben. Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sind. Risikogebiete hingegen sind Gebiete, die im Falle eines Extremhochwassers überflutet werden könnten, sagte Barbara Schulte von Hamelns Unterer Wasserbehörde. Ölheizungen dürfen in beiden Gebieten betrieben werden, müssen allerdings so aufgestellt oder gesichert werden, dass im Falle eines Hochwassers kein Öl entweichen kann. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen der Ölheizung sind durch einen Fachbetrieb auszuführen und müssen bei Anlagen in Überschwemmungsgebieten bis zum 5. Januar 2023 und in Risikogebieten zehn Jahre später abgeschlossen sein. Bedenkt man, dass manche Besitzerinnen und Besitzer von Ölheizungen umfassende und vielleicht auch kostenaufwändige Arbeiten an ihren Anlagen vornehmen müssen, bleibt nur noch knapp ein Jahr Zeit, so Schultes Hinweis. Ob das eigene Grundstück in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt, kann unter www.hameln.de/hochwasserschutz eingesehen werden. Unter www.zukunftsheizen.de stehen das Hochwasserschutzgesetz II, Vorschriften und Tipps zur Tanksicherung bereit.

 




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