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Ab heute gilt auch im Hamelner Rathaus und zu den Einrichtungen der Stadt die 3 G-Regel. Zutritt ist dann nur noch Bürgerinnen und Bürgern möglich, die geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen Corona-Test vorlegen können. Das Testzertifikat darf nicht älter als 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten. Von der 3G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert direkt im Eingangsbereich des Rathauses. An den anderen Standorten der Verwaltung wird ebenfalls in den Eingangsbereichen kontrolliert. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Anliegen auch per E-Mail klären ließen. Im Zweifel sei auch ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter einem persönlichen Termin vorzuziehen.




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