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Die Stadt hält eine Begrenzung der Plakatwerbung bei Wahlen für schwer umsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht gebe den rechtlichen Rahmen hierbei vor, sagte der zuständige Fachbereichsleiter für Recht und Sicherheit Dieter Schur. Für Parteien solle bei der Wahlwerbung Chancengleichheit bestehen. Deshalb sei eine Einschränkung der Werbung durch Plakate rechtlich nicht möglich, so Schur. Plakatwerbung könne nur dort verboten werden, wo sie den Verkehr beeinträchtige oder Gehwege versperre, so Schur weiter. Eine Einigung aller Parteien in Hameln sei die einzige Möglichkeit, die Plakatwerbung bei den anstehenden Wahlen einzudämmen. Anfang März soll es für alle Parteien eine Informationsveranstaltung seitens der Stadt geben. Dort werde mitgeteilt an welchen Orten und in welcher Form geworben werden darf, so Schur. 140224 O-Ton Schur natürlich Die Hamelner Parteien diskutieren derzeit , die Plakatwerbung bei den anstehenden Wahlen einzudämmen.




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