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Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist darauf hin, dass in diesem Monat der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt wird. Da Kinder und Jugendliche von den Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie besonders betroffen waren, sollen die dadurch entstandenen Nachteile durch ein umfassendes Gesetzespaket wieder ausglichen werden. Ein Bestandteil ist der sogenannte Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 € pro Kind. Er wird im August 2021 für Kinder und Jugendliche gezahlt, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus Familien mit geringem Einkommen stammen. Diese Einmalzahlung soll für individuelle Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Sofern eine bestimmte Sozialleistung bezogen wird, besteht auch automatisch dem Grunde nach ein Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus. Die Auszahlung erfolgt durch unterschiedliche Stellen. Welche Stelle für die Auszahlung zuständig ist, ist abhängig davon, welche Sozialleistung bezogen wird. Davon ist auch abhängig, ob der Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt wird oder ob dieser beantragt werden muss. Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie von Wohngeld erfolgt die Auszahlung nicht automatisch, d. h., hier muss der Bonus beantragt werden. Anspruchsberechtigten Personen, bei denen eine Auszahlung automatisch erfolgen soll, die aber bis Anfang September 2021 noch keine Zahlung erhalten haben, wird empfohlen, sich mit der auszahlenden Stelle in Verbindung setzen.




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