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Halter von Katzen mit Freigang haben diese tierärztlich kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dies gilt für Katzen ab einem Alter von fünf Monaten. Als Katzenhalter gilt auch, wer eine freilaufende Katze, die ihm nicht gehört, füttert. In Hessisch Oldendorf seien Katzen regelrecht angefüttert worden. Die Tierheimkosten für die Unterbringung von Fundtieren seien in den vergangenen Jahren eklatant gestiegen: Die Stadt Hessisch Oldendorf musste 36.000 Euro allein im Jahr 2017 ausgeben für die Versorgung streunender Katzen im Tierheim Hameln. Die Verordnung stehe mit dem Tierschutzgesetz ausdrücklich im Einklang: Tierschutzverbände befürworten und fordern eine solche Regelung, sagt Bürgermeister Harald Krüger. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer offiziellen Bekanntmachung in Kraft.




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