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Bereits am Freitag, dem 18. Mai, ist es in der Langen Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen. Gegen den unfallverursachenden Autofahrer wird wegen einer Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Der 88-jährige Ford-Fahrer hatte zunächst vor der dortigen Apotheke im verkehrsberuhigten Bereich parken wollen. Hierbei verwechselte der Hessisch Oldendorfer Gas- und Bremspedal und beschleunigte sein Fahrzeug. Er fuhr gegen ein dort einbetoniertes Schaukeltier für Kinder und kam zum Stehen. Bei seiner unfreiwilligen Beschleunigung fuhr der Fahrer, laut derzeitigem Stande der Ermittlungen, mit seinem Auto auch auf zwei Zeugen zu. Diese verdanken es einzig ihrer schnellen Reaktion, dass sie bei dem Unfall nicht verletzt worden sind. Der 52-jährige Hessisch Oldendorfer sowie eine 29-jährige Hamelnerin konnten sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Die junge Frau musste sich hierbei auf ein parkendes Auto retten. Anschließend versuchte der Fahrer laut Beobachtern seine Fahrt fortzusetzen. Der 52-Jährige Zeuge sowie ein weiterer Mann begaben sich jedoch sofort zu dem Ford und zogen den Zündschlüssel ab. Die Feder des Spielgerätes sorgte außerdem dafür, dass sich das Auto nicht fortbewegen ließ. Der Wagen musste später durch ein Abschleppunternehmen entfernt werden. Bei der Unfallaufnahme stellten zwei Beamte der Polizei Hessisch Oldendorf fest, dass der Autofahrer aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage war sein Fahrzeug sicher zu führen. Durch die Staatsanwaltschaft Hannover wurde aus diesem Grund die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Dem 88-Jährigen wurde der Führerschein vorerst abgenommen und die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen untersagt. Da der Mann im Gespräch mit den Beamten jedoch nicht einsichtig war und versuchte die Situation herunterzuspielen, musste zusätzlich der Schlüssel zu seinem Ford sichergestellt werden. Nur so konnte mit Sicherheit verhindert werden, dass der Mann sein Auto erneut nutzt. Ob der Hessisch Oldendorfer seinen Führerschein wiederbekommt und welche strafrechtlichen Konsequenzen auf ihn zukommen, muss nun von einem Richter entschieden werden.

 




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