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Die Stadt Hessisch Oldendorf weist auf die Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk hin. Grundsätzlich ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen verboten. Darüber hinaus besteht innerhalb Hessisch Oldendorfs ein generelles Abbrennverbot im gesamten Bereich der Innenstadt, zusätzlich in einem Umkreis von 75 m im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/Münchhausenring und in Fischbeck im gesamten Bereich um das Stift. Diese Regeln gelten auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Gebäude, sondern auch um den Tierschutz. Dies gilt insbesondere dort, wo in Siedlungsnähe noch Nutztierhaltung betrieben wird, da für die Tiere der Lärm eine erhebliche Störung bedeutet.




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