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Die Stadt Hessisch Oldendorf weist auf das Feuerwerksverbot an Silvester hin. Es ist grundsätzlich verboten, Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. Zusätzlich gilt in Hessisch Oldendorf ein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Bereich der Innenstadt (begrenzt im Süden, Westen und Osten durch den Münchhausenring und im Norden durch den historischen Wallgraben) und zusätzlich in einem Umkreis von 75 m im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/Münchhausenring/Welseder Straße/Mühlenbachstraße sowie im gesamten Bereich um das Stift Fischbeck, begrenzt im Süden durch die Ringstraße, im Norden Sommerweg und Paschenburg bis zur Einmündung „Am Schmäling“, im Westen durch die Abteistraße und dem Kötner Weg sowie im Osten durch die Poststraße. Die Stadt Hessisch Oldendorf appelliert an alle, diese Regeln einzuhalten, die darüber hinaus auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung gelten. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Gebäude, sondern auch der Tierschutzgedanke spielt eine Rolle. Das gilt besonders dort, wo noch Nutztierhaltung betrieben wird, da für die Tiere der Lärm eine erhebliche Störung bedeutet.




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