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Auf der Weserbrücke in Fuhlen gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Hierauf weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln hin. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist von 70 km/h auf 50 km/h reduziert worden, damit die Belastung der Brücke verringert wird. Das Abstandsgebot für Lkw mit 30 Metern bleibt unverändert bestehen. Diese Maßnahme ist notwendig, um statische Defizite der Brückenkonstruktion zu kompensieren. Ein Neubau der Weserbrücke ist bereits in Planung. Das Planfeststellungsverfahren wurde beim Landkreis Hameln-Pyrmont beantragt. Das vorhandene Brückenbauwerk soll bis zur Verkehrsfreigabe des Neubaus genutzt werden und wird danach abgebrochen.




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