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Auch in Hameln-Pyrmont gelten für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester Einschränkungen. Darauf weisen die jeweiligen Städte und Gemeinden im Landkreis hin. So sind Feuerwerke in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern Kinder- und Altersheimen ebenso verboten wie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. In Hameln beispielsweise gibt es ein generelles Verbot für die Altstadt und die angrenzenden Wallstraßen. Der Verkauf von Feuerwerksartikeln hat heute begonnen. Damit einher gehen auch in diesem Jahr wieder die Hinweise von Experten auf mögliche Gefahren und der Aufruf, nur geprüfte Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung und entsprechendem Prüfsiegel zu verwenden.




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