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Am 31. März endet die Bewerbungsfrist für das Ehrenamt als Jugendschöffe. In diesem Jahr steht die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an. Für das Amt ist keine juristische Ausbildung erforderlich und dennoch hat ein Jugendschöffe das gleiche Stimmrecht wie ein Richter und trifft gemeinsam mit einem Berufsrichter eine Entscheidung über angemessene Maßnahmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Hameln-Pyrmont wohnen und am 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.




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