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Zum sechsten Mal verleiht der Beirat für Menschen mit Beeinträchtigungen des Landkreises Hameln-Pyrmont die „Goldene Ratte“ an ein Unternehmen. Damit sollen Impulse und Anregungen durch vorbildliche Aktionen und Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen gegeben werden. Auch in diesem Jahr läuft ein offenes Bewerbungsverfahren. Die Größe des Unternehmens spielt bei der Vergabe der goldenen Ratte keine Rolle. Wichtig ist, dass Menschen mit Beeinträchtigungen oder Gleichgestellte im täglichen Arbeitsbetrieb beschäftigt bzw. ausgebildet werden. Die Firmen dürfen sich selbst vorschlagen. Ebenso können Mitarbeiter mit und ohne Behinderung ihren Betrieb nennen. Aber auch externe Personen, die ein in Frage kommendes Unternehmen kennen, haben die Möglichkeit Vorschläge einzureichen. Eine kurze Vorstellung des Betriebs ist wünschenswert. Die Jury setzt sich aus Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderung, dem Landkreis Hameln-Pyrmont und der Arbeitsagentur Hameln zusammen. Für eine Bewerbung kann der Antrag aus dem Flyer Inklusionspreis „Goldene Ratte“ genutzt werden.  Dieser enthält ausführliche Bewerbungshinweise und liegt unter anderem im Landkreis Hameln-Pyrmont aus. Auch in der Abteilung für Schwerbehinderte und berufliche Rehabilitation in der Arbeitsagentur Hameln ist der Flyer erhältlich. Eine weitere Möglichkeit ist die formlose Bewerbung per Mail an goldeneratte@hameln-pyrmont.de.  In beiden Fällen sollte eine kurze Darstellung des Unternehmens und seiner preiswürdigen Aktivitäten vorgestellt werden. Bewerbungsschluss ist Ende September 2018. Die danach eingehenden Bewerbungen werden, soweit möglich noch berücksichtigt, oder als Vorschläge für das nächste Jahr aufgenommen. Die Verleihung der sechsten „Goldenen Ratte“ ist voraussichtlich im Dezember dieses Jahres.

 




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